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Der ganz formale Wahnsinn

Gemeinschaftsgefühl: Team Building in Organisationen

  • Stefan Kühl
  • Montag, 28. November 2022
Gemeinschaftsgefuehl

In einem von oben angeordneten Qualitätsworkshop in einem Ausbesserungswerk eines großen französischen Verkehrsunternehmens fiel auf, dass sich Mitarbeiter eines Teams mit allen Tricks weigerten, das Thema des Abfallmanagements zu bearbeiten. Jeder Versuch der Berater*innen, den Beteiligten aufzuzeigen, wie die anfallenden Metalle besser gesammelt und abgefahren werden konnten, wurde von den Mitarbeitern des Ausbesserungswerks systematisch unterlaufen. Mit zunehmender Zeit wurde immer deutlicher, dass der eigentliche Grund dafür in dem Umstand lag, dass die Mitarbeiter dieses Altmetall jede Woche zu einem lokalen Schrotthändler fuhren, das von diesem dafür gezahlte Geld aber nicht dem Unternehmen gutschreiben ließen.[1]

Ein Regelbruch muss „eigentlich“ geahndet werden

Die von der Managementliteratur empfohlene Reaktion auf einen solchen bekanntwerdenden Regelverstoß ist eindeutig: Eine derartige persönliche Bereicherung auf Kosten der Organisation gehört sofort unterbunden. Die verantwortlichen Mitarbeiter sind zu entlassen oder zumindest abzumahnen. Ein Strafverfahren wegen Diebstahl ist einzuleiten. Weil es sich um einen Regelbruch zur Erzielung eines eigenen Vorteils handelt, sei – so die klassische Argumentation – für die betroffenen Mitarbeiter notwendigerweise die Mitgliedschaftsfrage zu stellen.

Diese Position ist unmittelbar einleuchtend, weil es sich offensichtlich um eine für die Organisation nicht funktionale Regelabweichung handelt – auf den ersten Blick also ein idealtypischer Fall einer für die Organisation unbrauchbaren Illegalität. Interessant ist jedoch, wofür die Teammitglieder das beim Schrotthändler erzielte Geld verwendeten. Es wurde nicht unter den einzelnen Mitgliedern aufgeteilt, sondern wanderte in eine gemeinsame Kasse, mit der man regelmäßig mit allen Teammitgliedern Kegeln ging. Kurz – eine ungewöhnliche, aber effektive Form des Team Buildings.

Jetzt kann eine Organisationsspitze mit sehr guten Gründen die Position vertreten, dass es ihr formales Recht ist, zu entscheiden, wie Maßnahmen des Team Buildings abzulaufen haben. Wofür – so das berechtige Argument – würde man sonst eine Abteilung Personalentwicklung unterhalten, die für die Teams Ausflüge in Klettergärten oder zum Rafting organisiere? Weswegen würde man jedes Jahr aufwendige Betriebsfeiern organisieren lassen, deren vorrangiger Zweck darin liegt, dass sich die Mitarbeiterinnen näherkommen?

Illegale Handlungen können die Gemeinschaft stärken

Man könnte an dieser Stelle einwenden, dass es sich bei dem illegalen Verkauf von Schrott für einen organisierten Kegelabend um eine fast schon vorbildliche Form von Selbstorganisation handelt. Die Mitarbeiter ergreifen selbst die Initiative, arrangieren alles selbst und achten sorgfältig darauf, dass kein Teammitglied ausgeschlossen wird. Diese Maßnahmen des Team Buildings sind nicht nur deutlich kostengünstiger als die von oben angeregten Teamentwicklungsmaßnahmen der Personalentwickler, sondern auch wesentlich effizienter, weil das gemeinsame verbotene Handeln das Gemeinschaftsgefühl im Team noch weiter verstärkt.

Selbstverständlichkeit könnte man den Vorgesetzten im Ausbesserungswerk vorhalten, dass sie – obwohl sie über diese Praxis in Kenntnis gesetzt sind – dies nicht sofort unterbinden. Aber vielleicht steckt dahinter auch eine gewisse Führungsweisheit. Die Mitarbeiter werden auf diskrete Weise darauf aufmerksam gemacht, dass man über diese illegalen Praktiken Bescheid weiß. Zeitgleich wird zu verstehen gegeben, dass die Mitarbeiter diese ungewöhnliche Form der Abfallentsorgung nicht überziehen sollten und man als Gegenleistung für dieses Entgegenkommen an der einen oder anderen Stelle ein überdurchschnittliches Engagement des Teams erwartet.[2]

[1] Siehe für diesen Fall Stefan Kühl: Formalität, Informalität und Illegalität in der Organisationsberatung. Systemtheoretische Analyse eines Beratungsprozesses. In: Soziale Welt 58 (2007), S. 269–291.

[2] Siehe ausführlich zur Differenz zwischen brauchbarer und unbrauchbarer Illegalität Stefan Kühl: Brauchbare Illegalität. Vom Nutzen des Regelbruchs in Organisationen. Frankfurt a.M., New York 2020.

Stefan Kühl

Prof. Stefan Kühl

vernetzt in seinen Beobachtungen neueste Ergebnisse aus der Forschung mit den aktuellen Herausforderungen der Unternehmenswelt.

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