In der zweiten Kolumne dieser Reihe hatte ich eine Szene aus Big Bang Theory zitiert, in der es um Weihnachtsgeschenke ging. Daran wollte ich deutlich machen: Die drei Pflichten der Gabe sensu nach Marcel Mauss, nämlich: (unter bestimmten Umständen) zu geben, die Gabe anzunehmen und sie zu erwidern, sind noch heute allgemein geläufig.
Gaben gibt es aber nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern auch im Alltag und sogar, hier der wichtigste Fall, in Organisationen, in – nur? – per Arbeitsvertrag geregelter Kooperation. Szenen wie die in dieser und den folgenden Kolumnen aufgebotenen zeigen allerdings, dass Tausch und Gabe ineinander verschlungen und miteinander verflochten sind. Streng genommen hat man es bei jeder Interaktion, ausgenommen Grenzfälle, mit einer Melange (Mauss 1968, 168: „eine Art Hybride“) aus Tausch und Gabe (und, aber dazu später, kollateralen Beiträgen) zu tun. Die Begriffe können zunächst nur auf analytischen Unterscheidungen von Aspekten oder Dimensionen des Handelns beruhen. Man kann erst von ihnen als kompakten Handlungstypen sprechen, wenn die Tausch- oder aber die Gabedimension und -intention in der Interaktion deutlich genug dominiert. Sie begrifflich zu unterscheiden, ist dennoch keineswegs entbehrlich (obwohl Viele das daraus schließen zu können glauben). Es ist aber, wenn es, wie in den ab nun folgenden Szenen, zur Sache geht, um so vertrackter, als da auch noch so etwas wie Würde und Ehre der Gebenden und Nehmenden mit hineinspielt.
Man nehme sie als Illustrationen der großen Vielfalt aus Befehl, Gehorsam, Zumutungen, zusammengebissenen Zähnen, Widerwillen, Achselzucken, Konformismus, Einverständnis, Loyalität, Findigkeit, Hingabe an die Sache, Professionalität – und eben einerseits aus Tauschkalkül, andererseits der Bereitschaft, Gaben zu geben. Eingedampft zu dem Kondensat do ut des, bleibt davon so viel übrig wie Rindfleisch in Liebig’s Fleischextrakt, mit Geschmacksverstärkern wie warm glow (dazu später). Man frage sich daher erstens: Was wird hier im Tauschwege gehandelt, was dagegen als Gabe hinzugegeben (und was als Gabe einerseits an die Organisation, andererseits an Kolleginnen und Kameraden)? Zweitens: Ist, was hier beigetragen wird, vom Arbeits- oder Dienstvertrag abgedeckt? Vom Entgelt entgolten? Abgegolten? Stillschweigend vereinbart? Tja. Wie Chief Warrant Officer Scott Brody aus Szene 1 sagt: „… you don’t really know what the hell you’re signing up for.”
Dass, wie die Szenen zeigen, Arbeitsverträge notwendig unvollständig sind[1], und dass Beschäftigte mehr und anderes tun (können und müssen) als im Vertrag geschrieben steht, das pfeifen seit über hundert Jahren, spätestens seit Durkheims nicht-vertraglichen Voraussetzungen des Vertrags– „nicht alles ist vertraglich beim Vertrag“–, die Spatzen von den Dächern. Es wird uns aber noch ausgiebig beschäftigen. Es gähnt da eine Leere – im Vertrag und in der Vertragstheorie, die, um das Loch zu füllen, vor allem den impliziten Vertrag im Angebot hat. Sein organisationstheoretisches Pendant ist die informale Organisation. Auch dazu später. Zuerst diese beiden Szenen:
Szene 1: „War’s a thing that happens to you, even if you volunteer. Because you don’t really know what the hell you’re signing up for.”
sagt Scott Brodie, Held des Romans Deserter von Nelson und Alex DeMille, S. 637.
Szene 2: In Percival Everetts Die Bäume, Südstaaten-Epos und Hardboiled-Thriller, gibt es gleich zu Anfang zwei Leichen. Ein Blutbad. Aufruhr unter den Rednecks. Sheriff Red Jetty ist sauer.
„Das Blut ist mir scheißegal“, sagt er. „Der gottverfluchte Papierkram macht mich fertig.“ „Was für eine Schweinerei“, sagt Brady, der Deputy.
Wer sichert die Fingerabdrücke?
„Du und Brady, ihr macht das“, sagt Jetty zu Deputy Delroy. „Dann helft ihr, das ganze Blut aufzuwischen.“
„Das steht aber nicht in meiner Jobbeschreibung“, sagt Brady.
„Willst Du einen Job behalten, den du beschreiben kannst?“, fragte Jetty.
„Das Blut aufwischen“, wiederholte Brady. „Komm schon, Delroy.“
Die Szene 1 mit Officer Scott Brodie bietet ein Beispiel dafür, dass die Zeit nach Vertragsabschluss die entscheidende Phase ist, in der erst ausgehandelt wird, was Vertragserfüllung genau bedeuten soll. Zeit, Temporalisierung und Risiko spielen bei Gaben und Tauschvorgängen wichtige, aber sehr unterschiedliche Rollen. Dass die Erwiderung aufgeschoben wird und ihre Erwartung riskant ist, pflegt als Eigentümlichkeit der Gabe angeführt zu werden. Beides ist aber auch im Tausch möglich und sogar die Regel. Bei ihm aber sind Zeit und Risiko Angelegenheit des Kalküls (das der Sache indes nie ganz Herr werden kann), bei der Gabe gerade nicht. Das ist, soweit es um Zeit geht, die Differenz. Militärische Dienst- und zivile Arbeitsverträge enthalten Versprechen, und die Frage (die sich mit Blick auf Einsätze im Krieg nur besonders dramatisch stellt) ist: Was wird da in t1 genau versprochen, was davon wird später, in t2, eingelöst, und was zählt in t2, vielleicht auch erst in t3, als Vertragserfüllung und was nicht.
Auf den ersten Blick plausible, aber schwer abgrenzbare, Machtverhältnissen unterworfene, paradoxieverdächtige Begriffe sind u. a.: Vertragsfreiheit (Scott Brodie: „even if you volunteer“), betriebliche Übung, Verkehrssitte, „Treu und Glauben“, „area of acceptance“, „zone of indifference“, „implizite Kontrakte“, „perfunctory vs. consummate performance“ und vor allem das Weisungsrecht der Vorgesetzten („power of fiat“). In alledem mit Ausnahme des letzteren sind Macht und Herrschaft – und Risiken für die Beschäftigten, resultierend aus Macht und Herrschaft – verdeckt. Dass Soldaten und andere Beschäftigte mehr tun müssen als ausdrücklich im Vertrag steht, weiß jede und jeder, und auch, dass allfällige Lücken durch ergänzende Weisungen der Vorgesetzten gefüllt werden müssen und können. Das dürfte für die Szenen 1 und 2 zutreffen. Dann stehen vertragliche Leistungen zur Debatte, also Tausch, nicht Gaben.
Was aber ist alles stillschweigend mit vereinbart oder gar „impliziert“ und gehört daher zu „umfassender“ („consummate“) Leistung eines Soldaten oder einer Arbeiterin in einer Reinigungsfirma in t2, was zählt als mitvereinbart und was davon konnte in t1 gewusst und vereinbart werden? Was dagegen nicht, weder ex- noch implizit? Was konnte aber nachträglich jenseits vertraglicher Pflichten mittels Macht und Drohungen durchgesetzt werden? (Das wäre ein informeller Tausch mit der Organisation.) Welches Verfügungsrecht konnte rechtlich wirksam im Tauschwege gegeben werden? Und wie wurde es später in Anspruch genommen? Diese Fragen sind nicht neu. Schon David Hume hat sie gestellt. Für das Schiff, auf das er dabei zu sprechen kommt, setze man ‚Organisation‘ ein:
„Can we seriously say, that a poor peasant or artizan has a free choice to leave his country, when he knows no foreign language or manners, and lives from day to day, by the small wages which he acquires? We may as well assert, that a man, by remaining in a vessel, freely consents to the dominion of the master; though he was carried on board while asleep, and must leap into the ocean, and perish, the moment he leaves her.” (Hume 1987, 475)
Das zielt denkbar kritisch auf die Figur des impliziten Vertrags. Hume ging es um die Mythen und Mysterien des Gesellschaftsvertrags. Arbeitsverträge werden dagegen tatsächlich und halbwegs freiwillig geschlossen. Auf sie lässt sich Humes Kritik am impliziten Vertrag daher nicht glatt übertragen – nicht glatt, aber …Bei dem Seemann, „carried on board while asleep“, kommen manchen Älteren vielleicht die poetischen Verszeilen in den Sinn:
Wir lagen vor Madagaskar
und hatten die Pest an Bord.
In den Kesseln, da faulte das Wasser,
und täglich ging einer über Bord.
Ahoi, Kameraden, ahoi, ahoi.
War das Leiden an der Pest wirklich, wie stramme Kontraktualisten behaupten könnten, würden und müssten, Teil einer stillschweigenden Vereinbarung? Das faulende Wasser? Das Ahoi jedenfalls darf man wohl als Gruß besonders an die toten Kameraden lesen, als eine letzte Gabe, gefolgt von einer allerletzten:
Der Langbein war der erste,
Der soff von dem faulen Nass.
Die Pest gab ihm das Letzte
und wir ihm ein Seemannsgrab.
In Szene 2 geht es um die Frage: Was steht in der Jobbeschreibung? Blutaufwischen? Wenn es nicht drinsteht: Wie und von wem wird darüber entschieden, ob es trotzdem zum Job gehört? Par ordre de mufti, mit Sheriff Jetty als Mufti? Und/oder war es stillschweigend „mitgemeint“ und vereinbart? Wenn Deputy Delroy das Blut aufwischt, kann von einer Gabe, versteht sich, keine Rede sein, sondern er tut es im Tauschwege, es ist der Preis, den er zahlt, um seinen Job zu behalten. Wieder darf aber die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass ein anderer als Delroy es aus Anstand tut, um dem Sheriff oder dem Sheriffamt zu helfen. Mit einer Gabe.
Fußnote
[1] und ebenso formale Regeln von Organisationen! Peter Blau (1964, 208): „The managerial authority that is rooted in the employment contract itself is very limited in scope. It only obligates employees to perform duties assigned to them in accordance with minimum standards.” Derlei heißt in der neuen Institutionenökonomik „perfunctory performance“.
