Nehmen wir eine Frau, die spricht. Dass es, gelinde gesagt, nicht selbstverständlich ist, dass man – Mann – sie hört, wissen Frauen. Es hapert daran, dass er ein offenes Ohr für sie hat; dass er die Ohren spitzt und vernimmt, dass sie etwas und was sie zu sagen hat; dass man sie anhört, ihr zuhört, ihr Gehör und Aufmerksamkeit schenkt, gar auf sie hört.
Es ist ein spätes Relikt des biblischen mulier taceat in ecclesia (1. Kor. 1, 34). Das passt bis heute, zumal wenn man für ‚ecclesia‘ (‚Kirche‘, ‚Gemeinde‘) ‚Organisation‘ einsetzt. Daran lässt sich studieren, dass Zuhören heißt, Respekt zu erweisen. Weg- und Überhören ist eine Form der Respektlosigkeit. Es ist ungehörig.
Schon das Hören ist eine Antwort auf den Anspruch des und der Anderen im Sinne Emmanuel Lévinas‘. „Wenn ein Anspruch, etwa eine Frage, im Hören laut wird, so stellt das Hören bereits eine anfängliche Form des Antwortens dar“, so sagt es Bernhard Waldenfels in seinem opus magnum, Antwortregister (1994, S. 250), in einem reichhaltigen Kapitel über „Antworten und Anhören“. Wir antworten nicht nur „auf das, was wir hören, sondern wir antworten, indem wir etwas hören.“ (Ebd.)
Selbstverständlich ist alles eine Frage der Eigentums- und Machtverhältnisse. Gilles Deleuze hat das Eigentum mittels einer Theorie der Zugehörigkeit durchdacht. „Zugehörigkeit und Besitz verweisen auf Herrschaft … Herrschaft als Chiffre der Zugehörigkeit.“ Über Zugehörigkeit entscheidet aber, jenseits von Eigentumsverhältnissen, im Alltag auch und erst recht, ob Mann oder Frau die Stimme erheben und auf Gehör und Resonanz hoffen kann. Man hat es mit rekursiven Konstitutionsverhältnissen zu tun: Macht verschafft Gehör und Zugehörigkeit, Gehör und Zugehörigkeit verschaffen Macht. Man denke an die Stasi, Lauscher an der Wand, den VEB Horch & Guck. Die Metaphernkette reicht bis zu Gehorchen, Gehorsam und Hörigkeit.
Jedoch, wenn Beschäftigte in Organisationen einander das Ohr leihen, dann ist die ethische Dimension eines Respekts, der nicht im Modus des Tauschs und nicht zum Zwecke machtpolitischer Interessen erwiesen werden kann, unhintergehbar. Einander zuzuhören, ist, das versteht sich von selbst, für Kommunikation und Kooperation unverzichtbar und insofern Bestandteil vertraglicher Kooperationspflichten. Respekt als Moment der Kooperation kann daher vertraglich gefordert werden. Es ist aber eines, ob man aus Respekt handelt oder nur, um Nutzen aus Vertragspflichten zu ziehen und nachteilige Folgen einer Vertragsverletzung zu vermeiden. Gaben aufmerksamen Zuhörens, die Beschäftigte einander gewähren, können auch mit der Intention gegeben werden, zum Wohl der Organisation beizutragen. Oft wird das nicht die Intention sein, und dann handelt es sich um Kollaterale.
Jean-Luc Nancy macht in der kleinen Schrift Zum Gehör (2014) einen Unterschied zwischen Hören und einem Vernehmen, dem eine Nähe zum Verstehen zukommt. Dass manchmal der Ton die Musik macht, ist eine Sache vor allem des Vernehmens/Verstehens. Für das Gegenstück, oder vielmehr den Gegensatz zu ‚Einvernehmen“, hat der deutsche Übersetzer von Jaques Rancières La Mésentente (‚Uneinigkeit‘) das Wort ‚Unvernehmen’ gefunden Das bezeichnet eine bestimmte Sprechsituation,
„jene, bei der einer der Gesprächspartner gleichzeitig vernimmt und auch nicht vernimmt, was der andere sagt. Das Unvernehmen ist nicht der Konflikt zwischen dem, der weiß und jenem der schwarz sagt. Es ist der Konflikt zwischen dem, der ‚weiß‘ sagt und jenem, der auch ‚weiß‘ sagt, aber keineswegs dasselbe darunter versteht“ (Rancière, Das Unvernehmen, S. 9 f).
Es ist der Konflikt zwischen dem, der ‚Tausch‘ sagt und dem, der auch ‚Tausch‘ sagt, aber keineswegs dasselbe darunter versteht. Oder ‚vom Vertrag abgedeckt‘. Oder ‚Konsens‘. Oder ‚Akzeptanz‘. Oder ‚implizit vereinbart‘. Die einen sagen ‚Gabe‘, die anderen hören ‚Tausch‘. „Das passiv Gehörte erscheint auf diese Weise als etwas, das selbst aktiv gesagt wird.“ (Waldenfels, Antwortregister, S. 245)
Bei Rancières Unvernehmen liegt die Betonung auf Machtunterschieden. Darin, dass sie einander Gehör schenken, achten Beschäftigte sich als Gleiche. Organisationen zehren von beidem: von Machtdifferentialen und davon, dass Beschäftigte einander zuhören und vernehmen. Das sind oft Gaben. Daher heißt der Abschnitt aus Über den Vertrag hinaus, dem dieser Text entnommen ist: „Einander Gehör schenken“.
À propos: Aus der Verlagsankündigung für Jutta Persons Buch Esel. Ein Porträt (Matthes & Seitz):
„Störrisch, dumm und eigensinnig – die Eigenschaften, die dem Esel zugeschrieben werden, sind wenig schmeichelhaft. Und doch spielt kaum ein Tier in der Kulturgeschichte eine so bedeutende Rolle wie der Esel: Er steht für die geschundene Kreatur; auf ihm reitend zog Jesus in Jerusalem ein; Buridans Esel wurde zum philosophischen Paradigma, weil er vor zwei Heuhaufen verhungerte, zwischen denen er sich nicht entscheiden konnte. Jutta Person erzählt die erstaunlich reiche Geschichte dieses Lastentiers, betreibt eine Charakterologie des Esels, trifft seine Züchter und stellt domestizierte und wilde Eselarten sowie das Maultier vor. Nicht zuletzt zeigt sie, wie klug dieses vermeintlich dumme Tier mit den schönen Augen ist – und wie viel wir von ihm lernen können.“
